Im Rahmen des Altbaumodernisierungsprogramms des Landes können Sie von
der Landes Kreditbank (L-Bank) verbilligte Darlehen beantragen.
Beachten Sie bitte, dass zum Antrag der EnergieSpar-Check mit
eingereicht werden soll. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen
worden sein.
Als weitere Fördervoraussetzung muss gelten, dass die Baugenehmigung
für Ihr Gebäude nicht nach dem 01.01.1984 erteilt wurde. Um das
verbilligte Darlehen zu erhalten muss die zu fördernde Einzelmaßnahme
der Wärmeschutzverordnung von 1995 entsprechen. Das können Sie mit dem EnergieSpar-Check nachweisen.
Oftmals haben auch Kommunen eigene Energiesparprogramme. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Bürgermeisteramt.
Fragen Sie sich auch bei Ihrer Hausbank nach günstigen Krediten und Zuschüssen unter dem Stichwort Energieeinsparung.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten der Altbausanierung und
der klimafreundlichen Energiegewinnung mit regenerativen Energiequellen
erhalten Sie beim Landesgewerbeamt Info-Telefon (08000)12 3333 oder im
Internet unter: www.impuls-programm-altbau.de.
Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft
Förderung der Nutzung von Solarenergie Voraussetzung: Das Gebäude ist vor dem 1. Januar 1995 erbaut worden.
Informationszentrum Energie des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bietet mit dem Informationszentrum Energie Beratung und Information zu erneuerbaren
Energien und rationeller Energieanwendung sowie die Koordination von
Projekten zu deren Verbreitung.
Sprechen Sie uns an!
Die Fuller Zentrale: Veilchenstraße 33 (Montag-Freitag 07:00-17:00 Uhr) Telefon: 0721 61 30 33
Das Fuller Bäderstudio: Durlacher Allee 27 (Montag-Freitag 13:00-18:00 Uhr, Samstag 10:00-14:00 Uhr) Telefon: 0721 966 46 - 46
Das Fuller Energie-Center: Durlacher Allee 69/Tullastraße 88 (Montag-Freitag 13:00-18:00 Uhr, Samstag 10:00-14:00 Uhr) Telefon 0721 61 30 - 33