Gas – Ganz sicher!
Gasleitungen sind aus hochwertigem Material hergestellt, das eine lange Lebensdauer gewährleistet.
Altersschäden, Undichtigkeit oder Rost können dennoch nicht ganz
vermieden werden, insbesondere dann, wenn Gasleitungen durch Decken und
Wände führen oder aber in feuchten oder unbelüfteten Räumen verlegt
sind. Zweckentfremdet als Aufhängungen für Kleidung und Fahrräder wird
die Gasleitung über Gebühr belastet. Auch etwaige unzulässige Eingriffe
durch Mieter oder Außenstehende fallen oft über lange Zeit nicht auf.
Erdgas ist völlig ungiftig. Und wenn Sie mit Ihren Gasgeräten und
Gasanlagen richtig umgehen, können Sie auf ein Höchstmaß an Sicherheit
vertrauen. Sie selbst können mit einer "jährlichen Hausschau" und einem
Wartungsvertrag für Gasgeräte und Gasleitungen maßgeblich dazu
beitragen. Dazu gehört auch, dass Sie die Gasinnenleitungen von einem
Sanitär-, Heizungs-, Klima-Innungsfachbetrieb überprüfen lassen. Denn
selbst sicherste Technik bedarf regelmäßiger Kontrolle.
Sprechen Sie uns an!
In Ergänzung zur jährlichen Hausschau, die der Betreiber einer Gasanlage regelmäßig selbst durchführen soll, analysiert und kontrolliert der Fachmann Ihres Innungsfachbetriebes im Rahmen des Sicherheitschecks sämtliche Leistungsverläufe Ihrer Gasanlage einschließlich aller Gerätezuleitungen im Gebäude. Anschließend wird mittels modernster Leckmengen-Messtechnik eine Dichtheitsprüfung vorgenommen. Nur so können auch unzugängliche Leitungsabschnitte zuverlässig überprüft werden.
Das Prüfprotokoll beschreibt detailliert Art, Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten Überprüfung. Die aktuellen Messwerte sowie eine anschließende Beurteilung erhalten das Prüfsiegel, das sie als geprüft und sicher kennzeichnet. Diese Dokumentation ist unerlässlich, um im Schadensfall nachzuweisen, dass Sie Ihren Betreiberpflichten nachgekommen sind.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermieter obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter entlasten.
Die Fuller Zentrale: Veilchenstraße 33 (Montag-Freitag 07:00-17:00 Uhr) Telefon: 0721 61 30 33
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